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Eingereichter Initiativtext
(Wird aktuell noch von der Bundeskanzlei geprüft.)

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

«Art. 98 Abs. 1bis Grossbanken von systemrelevanter Dimension sind als gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften zu führen, wobei der Bund bezüglich Aktienkapital Mehrheitsträger ist. Die Bank kann Partizipationsscheine ausgeben.

Art. 197 Ziff. 152

15. Übergangsbestimmung zu Art. 98 Abs. 1bis (Grossbanken von systemrelevanter Dimension) Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 98 Absatz 1bis spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände und stellt durch vorsorgliche Massnahmen sicher, dass Grossbanken nach Annahme von Artikel 98 Absatz 1bis ihren Rechtssitz nicht ins Ausland verlegen können.»

Erläuterungen

Die jüngste Vergangenheit hat wieder gezeigt, dass systemrelevante Grossbanken für die Volkswirtschaft der Schweiz ein grosses Risiko sein können. Zur Bankenrettung mussten wiederholt der Staat und Notrecht bemüht werden. 

Unsere Bankeninitiative bezweckt für Grossbanken von systemrelevanter Dimension mittels gemischtwirtschaftlichem Modell mit Aktienmehrheit beim Bund eine bessere Aufsicht über die Bankenorgane sowie Kontrolle der Geschäftsabläufe. Zudem sollen als Lehre aus den Bankenkrisen von 2008 (UBS AG) und 2023 (Credit Suisse) die Steuerzahlenden und das Staatskapital besser geschützt werden, was wiederum das so wichtige Vertrauen stärkt. Mit unserer Bankeninitiative bezwecken wir keine Verstaatlichung des Finanzplatzes, vielmehr wollen wir mit dem gemischt wirtschaftlichen Modell für Grossbanken von systemrelevanter Dimension am Finanzplatz eine nachhaltige Balance schaffen. So kann der Bund präventiv auf mögliche Gefährdungen frühzeitig reagieren und wird sich hüten sich in hochspekulative Engagements zu verstricken. Das Modell der Bankeninitiative trägt dazu bei, die Wirtschaft kontrolliert anzukurbeln, um so fokussiert auf die Kernaufgaben des Finanzsystems für die anstehenden globalen Herausforderungen gerüstet zu sein. Der Bund kann gezielt auf Investitionen in bestimmte Branchen und Projekte Einfluss nehmen und das Wachstum in gesunde Bahnen lenken und Beschäftigung garantieren.

Die heutige UBS AG ist nicht nur eine systemrelevante Grossbank sondern de facto in doppelter Hinsicht zur Staatsbank geworden, zum Ersten weil sie die Übernahme der Credit Suisse nur dank milliardenschweren Garantien des Staates stemmen konnte, zum Zweiten weil klar geworden ist, dass die UBS AG zu gross ist, um bei einer Krise untergehen lassen zu können. Die UBS AG ist endgültig mehr denn je «too big to fail». Mit dem gemischtwirtschaftlichen Modell laut Bankeninitiative wird diesen Umständen in nur logischer Weise Rechnung getragen. Im Übrigen nennt das vom Bund bei Prof. Manuel Ammann (Universität St. Gallen) eingeholte Gutachten die Verstaatlichung der UBS AG als realistische Option, was unserer Bankeninitiative wissenschaftlich den Rücken stärkt. Für Banken mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes ist der Rechtssitz in der Schweiz zwingend.

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